Rahmenbedingungen

Therapiefrequenz:

Für einen gelingenden therapeutischen Prozess ist ein regelmäßiges, von Kontinuität geprägtes Setting notwendig. Die Therapiefrequenz ist in der Regel 1 Mal wöchentlich, kann aber bei Bedarf auch individuell vereinbart werden. Die Gesamtdauer einer musiktherapeutischen Behandlung kann nicht im Vorfeld festgelegt werden, sondern ist durch das Geschehen im therapeutischen Prozess bestimmt.

Begleitende Elternarbeit:

In der Arbeit mit Kindern werden Eltern oder Bezugspersonen in Form von begleitenden Gesprächen in die Behandlung miteinbezogen. Bei Jugendlichen finden Gespräche mit Eltern oder Bezugspersonen nur in Absprache mit der/dem Jugendlichen statt.

Schweigepflicht:

Im Rahmen der therapeutischen Beziehung besteht grundsätzlich Verschwiegenheitspflicht, alle Inhalte werden vertraulich behandelt. Die Zusammenarbeit mit Eltern, Bezugspersonen oder Fachpersonen aus dem medizinischen oder psychotherapeutischen Feld ist oftmals notwendig und passiert nur in Absprache mit der PatientIn bzw. bei Kindern mit deren nächsten Bezugspersonen.
Seit 2009 ist die musiktherapeutische Berufsausübung gesetzlich geregelt. Musiktherapie zählt zu den gesetzlich anerkannten Gesundheitsberufen. ( www.bmgf.at)